Sozialistische Rechtsstaatlichkeit

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Einleitung[Bearbeiten]

Rechtsstaatlichkeit wird in Deutschland als höchstes Gut gehandelt. Das Kriterium der Rechtsstaatlichkeit wird dabei zu einem wichtigen politischen Kampfbegriff, zur Disqualifizierung von politischen Gegnern. So ist es auch gegenüber der DDR ein ganz entscheidendes Urteil der bürgerlichen Politik und Medien, ihr das Merkmal eines Unrechtsstaats zu verleihen. Für Kommunisten sollte dabei klar sein, Recht ist eine Klassenfrage, entscheidend ist der Unterschied zwischen bürgerlichem und proletarischem Recht.

Auch innerhalb der kommunistischen Bewegung werden den sozialistischen Staaten, insbesondere der Sowjetunion in der Stalinzeit, willkürliche Gewaltanwendungen, despotisch-autoritäre Herrschaftsmethoden bescheinigt und daraus Konsequenzen für die Organisation einer künftigen Arbeitermacht gefolgert.

Gerade die sogenannte Geheimrede Chruschtschows auf dem 20. Parteitag der KPdSU 1956 ist dabei auch innerhalb der kommunistischen Bewegung immer wieder Referenzpunkt. Diese Betrachtung wird bereits in den 30er Jahren von Trotzki genährt, der behauptet, dass eine Schicht von Bürokraten, in deren Mitte Stalin, die Herrschaft der Arbeiterklasse abgelöst hätte. Einige Arbeiten von kommunistischen und auch bürgerlichen Historikern widersprechen der Geschichtsbetrachtung einer individuellen Tyrannenherrschaft deutlich. Sie zeichnen unter anderem ein Bild, von Massenbeteiligung und Versuchen Stalins zur Demokratisierung einerseits und von heftig tobenden Kämpfen innerhalb der Sowjetunion, die den historischen Rahmen und die materialistische Erklärung für den Anstieg repressiver Maßnahmen liefern, andererseits.

Eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesen Positionen und eine materialistische Betrachtung der Geschichte der Sowjetunion in dieser Hinsicht sind unbedingt notwendig. Nicht selten vermengen sich Positionen von Kommunisten über die Sowjetunion mit bürgerlich-antikommunistischer Propaganda und versperren den Weg für eine Klärung der tatsächlichen geschichtlichen Verhältnisse. Zudem werden, ausgehend von der Annahme willkürlicher Gewaltmaßnahmen und Mängeln der Demokratie, nicht nur bezogen auf Stalin, weitreichende Schlussfolgerungen zur Erklärung der Niederlage des Sozialismus, zur Frage des Verhältnissen von Kommunisten zur Gewalt allgemein und zu Vorstellungen einer zukünftigen sozialistischen Gesellschaft formuliert.

So behauptet bspw. die Geschichtskommission der DKP 1994, das Scheitern des Sozialismus liege wesentlich im Mangel an Demokratie und somit der Reformunfähigkeit des Sozialismus begründet.


Sozialistische Gewaltentrennung[Bearbeiten]

Als Folge des „Despotismus Stalins“ und der „krassen Vergewaltigung der revolutionären Gesetzlichkeit“ (Formulierungen aus der sogenannten "Geheimrede" von Nikita Chruschtschow auf dem XX. Parteitag der KPdSU, 1956) entwickeln Robert Steigerwald und Willi Gerns die Idee einer Gewaltentrennung im Sozialismus, die das Einhalten sozialistischer Gesetzlichkeit garantieren könnte.


„Worum es uns geht, gerade auch angesichts von Erfahrungen mit dem realen Sozialismus, das ist die Trennung der legislativen, exekutiven und juridischen Gewalt als Gewalten ein und derselben politischen und sozialen Klassenkräfte des Sozialismus.“
Steigerwald: Vorstellungen oder Mutmaßungen über einen künftigen Sozialismus, Hannover, 2002


Es geht ihnen insgesamt um den Ausbau sozialistischer Rechtsstaatlichkeit und der Sicherung individueller Grundrechte, für die sowohl ein Mehrparteiensystem als auch die Trennung der Gewalten und außerdem die Einführung entsprechender Rechtspflegeorgane u. w. m. nötig seien.

Sie sagen, so wie in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft, in der die verschiedenen Gewalten Ausdruck der Herrschaft ein und derselben Klasse seien, sollte auch im Sozialismus die Trennung (es wird explizit nicht von Teilung gesprochen) von exekutiver, juridischer und legislativer Gewalt, die Durchsetzung und Einhaltung proletarischer Gesetzlichkeit garantiert sein.


„Die Konzeption der Sowjets […], im Prozess der russischen Revolution aufgekommen, überwand diese Theorie der Gewaltentrennung, da die Sowjets die legislative, exekutive und juridische Gewalt in sich vereinigten. Damit war aber ein Problemfeld entstanden, das sich im historischen Verlauf erst deutlich zeigen sollte: Dass nämlich eine der drei Gewaltmechanismen willkürlich in die anderen eingreifen konnte, was de facto zur Verletzung, gelegentlich sogar Außerkraftsetzung von Gesetzen der sozialistischen Staatsmacht, sozialistischen (!) (Hervorhebung im Original, Anm.: KO) Gesetzen, ihrer Ersetzung durch Willkürhandlungen möglich wurde.“
Steigerwald, Vorstellungen oder Mutmaßungen über einen künftigen Sozialismus, 2002


Das kleine politische Wörterbuch aus dem Dietz-Verlag von 1978 schreibt zur Gewaltenteilung:


„Eine Gewaltenteilung in diesem Sinne [n. Montesquieu, Anm. KO] hat es in der Geschichte nie gegeben, sie ist eine Fiktion. […] Als Organisationsprinzip des bürgerlichen Staates soll die Gewaltenteilung die Illusion erwecken, daß der bürgerliche Staat die Rechte aller Bürger sichere und klassenindifferent sei. Der sozialistische Staat kennt keine Gewaltenteilung; die Volkssouveränität schließt die Exekutive und Jurisdiktion ein.“
Kleines politisches Wörterbuch, Dietz-Verlag, Berlin 1978, S. 321


Kurt Gossweiler wendet zu dieser Vorstellung kritisch ein, dass […] also etwas praktiziert [wird], was Marx und Engels aus gutem Grunde stets unterlassen haben: eine Art Idealgemälde des Sozialismus zu entwerfen mit möglichst genauen Ausführungsbestimmungen darüber, mit welchen Institutionen gesichert werden soll, dass die Wirklichkeit stets dem ausgemalten Idealbild entspricht[1]. Er plädiert hingegen dafür die Vorzüge und Mängel der Formen und Institutionen sozialistischer Demokratie zu untersuchen, anstatt Anleihen bei Institutionen der bürgerlichen Demokratie zu nehmen.

Klassiker zur Gewaltenteilung und sozialistischer Gesetzlichkeit[Bearbeiten]

„Die Kommune bildete sich aus den durch allgemeines Stimmrecht in den verschiedenen Bezirken von Paris gewählten Stadträten. Sie waren verantwortlich und jederzeit absetzbar. Ihre Mehrzahl bestand selbstredend aus Arbeitern oder anerkannten Vertretern der Arbeiterklasse. Die Kommune sollte nicht eine parlamentarische, sondern eine arbeitende Körperschaft sein, vollziehend und gesetzgebend zu gleicher Zeit. Die Polizei, bisher das Werkzeug der Staatsregierung, wurde sofort aller ihrer politischen Eigenschaften entkleidet und in das verantwortliche und jederzeit absetzbare Werkzeug der Kommune verwandelt. Ebenso die Beamten aller andern Verwaltungszweige. Von den Mitgliedern der Kommune an abwärts, mußte der öffentliche Dienst für Arbeiterlohn besorgt werden. Die erworbnen Anrechte und die Repräsentationsgelder der hohen Staatswürdenträger verschwanden mit diesen Würdenträgern selbst. Die öffentlichen Ämter hörten auf, das Privateigentum der Handlanger der Zentralregierung zu sein. Nicht nur die städtische Verwaltung, sondern auch die ganze, bisher durch den Staat ausgeübte Initiative wurde in die Hände der Kommune gelegt.“
Marx: Der Bürgerkrieg in Frankreich. MEW Band 17, S. 339


Die Erfahrungen der Kommune, auf die sich Marx in der Schrift Der Bürgerkrieg in Frankreich positiv bezieht, sollten ihren beispielhaften Charakter auch für Lenin und die Sowjetunion behalten. In Staat und Revolution schreibt Lenin:  

„Die Vertretungskörperschaften bleiben, aber den Parlamentarismus als besonderes System, als Trennung der gesetzgebenden von der vollziehenden Tätigkeit, als Vorzugsstellung für Abgeordnete gibt es hier nicht. Ohne Vertretungskörperschaften können wir uns eine Demokratie nicht denken, auch die proletarische Demokratie nicht.“
Lenin: Staat und Revolution. LW, Bd. 25, S. 437

  Hier wird eine qualitativ andere Form der Herrschaft entwickelt, als die des bürgerlichen Parlamentarismus, an die die Idee der Gewaltentrennung von Steigerwald und Gerns angelehnt scheint. Die Aufhebung der Trennung zwischen gesetzgebender und vollziehender Gewalt erscheint bei den Klassikern als Schritt zur Aufhebung der Trennung zwischen den Volksmassen und der Verwaltung des Staates.   Stalin macht darüber hinaus in der Schrift Fragen des Leninismus deutlich, dass die Form und die Methoden, die die Herrschaft der Arbeiterklasse entwickelt, Spezifische, je nach Situation des Klassenkampfes sein werden.  

„Die Diktatur des Proletariats hat ihre Perioden, ihre besonderen Formen, ihre verschiedenartigen Arbeitsmethoden. In der Periode des Bürgerkrieges ist besonders augenfällig die gewaltsame Seite der Diktatur. Aber daraus folgt keineswegs, daß in der Periode des Bürgerkriegs keine Aufbauarbeit stattfindet. Ohne Aufbauarbeit ist es unmöglich den Bürgerkrieg zu führen. In der Periode des Aufbaus des Sozialismus ist umgekehrt die friedliche, organisatorische, kulturelle Arbeit der Diktatur, die revolutionäre Gesetzlichkeit usw. besonders augenfällig. Aber daraus folgt wiederum keineswegs, daß das Merkmal der Gewalt in der Diktatur während der Periode des Aufbaus wegfällt oder wegfallen kann. Die Organe der Unterdrückung, die Armee und andere Organisationen sind jetzt, in der Zeit des Aufbaus, nicht minder notwendig als in der Zeit des Bürgerkrieges. Ohne das Vorhandensein dieser Organe ist keine einigermaßen gesicherte Aufbauarbeit der Diktatur möglich. Man darf nicht vergessen, daß die Revolution vorläufig nur in EINEM Lande gesiegt hat. Man darf nicht vergessen, daß, solange es eine kapitalistische Umwelt gibt, auch die Gefahr der Intervention mit allen sich aus dieser Gefahr ergebenden Folgen bestehen wird.“
Stalin: Die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats. In: Fragen des Leninismus. Verlag für Fremdsprachige Literatur, Moskau 1947, S. 147

  Auch Lenin und Stalin sind klare Verfechter einer sozialistischen Gesetzlichkeit und Gegner von Willkürhandlungen. Die genaueste Verfolgung der sowjetischen Gesetzlichkeit ist für sie unabdingbare Voraussetzung zur Unschädlichmachung aller Gegner der Arbeitermacht, gegen die mit schonungsloser Härte vorgegangen werden soll. Aufbauarbeit, Agitation und Propaganda sehen sie genauso als eine Notwendigkeit der Arbeitermacht an wie Zwang und revolutionäre Gewalt gegen direkte Feinde ebenso wie gegen schwankende, selbstsüchtige Elemente in den Massen.  

„Die Geschichte hat gezeigt, daß es ohne revolutionäre Gewalt unmöglich ist zu siegen. Ohne revolutionäre Gewalt gegen die direkten Feinde der Arbeiter und Bauern kann man den Widerstand dieser Ausbeuter nicht brechen. Und andererseits ist die Anwendung revolutionärer Gewalt auch gegenüber den schwankenden, unbeständigen Elementen der werktätigen Massen selbst nicht zu umgehen.“
Lenin: Rede auf der IV. Konferenz der Außerordentlichen Kommissionen der Gouvernements. In: Ausgewählte Werke Bd. V, S. 398. 1920


Fazit[Bearbeiten]

Es wird deutlich, dass die unterschiedlichen Vorstellungen über Formen und Methoden der Diktatur des Proletariats eng verzahnt sind mit Positionen zur Geschichte der sozialistischen Staaten, insbesondere der Sowjetunion. Es muss Aufgabe der Klärung sein, sich mit einem klaren Klassenbegriff eine nüchterne Analyse über Gestaltung und Entwicklung der Organe der Herrschaft, Verwaltung und Gerichtsbarkeit in der Sowjetunion und der DDR zu erarbeiten.   Dabei ist zu prüfen, inwiefern die verschiedenen Organe der Macht es ermöglicht haben, einerseits immer breiter die Arbeiter und anderen werktätigen Schichten für den revolutionären Aufbau zu gewinnen und miteinzubeziehen, und andererseits konterrevolutionäre Positionen zu bekämpfen. Die Rolle sozialistischer Gesetzlichkeit ist zu untersuchen. Inwiefern gab es problematische Abweichungen, was waren Ursachen dafür? Inwiefern waren die Anwendung revolutionärer Gewalt und Zwang notwendig?

Bezug zu den Grundannahmen[Bearbeiten]

Zur Frage der Gewaltenteilung oder -trennung ist die Erfahrung und Einschätzung der Pariser Kommune von Marx und Engels besonders zu berücksichtigen. Die Wähl- und Abwählbarkeit aller im Staat verantwortlichen Personen und ihre Rechenschaftspflicht waren für Marx und Engels, genauso wie für Lenin Vorbild für die Gestaltung der Diktatur des Proletariats.   In den Schriften Der Bürgerkrieg in Frankreich von Marx von 1871 und in Staat und Revolution von Lenin, geschrieben 1917, wird deutlich, dass die politische Organisation der Arbeitermacht eine gänzliche andere ist als die Formen des bürgerlichen Parlamentarismus.  

„Den korrupten und verfaulten Parlamentarismus der bürgerlichen Gesellschaft ersetzt die Kommune durch Körperschaften, in denen die Freiheit des Urteils und der Beratung nicht in Betrug ausartet, denn die Parlamentarier müssen selbst arbeiten, selbst ihre Gesetze ausführen, selbst kontrollieren, was bei ihrer Durchführung herauskommt, selbst unmittelbar vor ihren Wählern die Verantwortung tragen. Die Vertretungskörperschaften bleiben, aber den Parlamentarismus als besonderes System, als Trennung von der gesetzgebenden von der vollziehenden Tätigkeit, als Vorzugstellung für Abgeordnete gibt es hier nicht.“
Lenin, Staat und Revolution, Lenin Werke Bd. 25, S. 437.

  Was bedeutet die Aufhebung der Trennung zwischen Exekutive und Legislative für die Organe der Arbeitermacht konkret? Inwiefern ist sie notwendiger Bestandteil der Diktatur des Proletariats?   Bezogen auf die revolutionäre Eroberung der Macht schreibt Lenin in Geschichtliches zur Frage der Diktatur:  

„Der wissenschaftliche Begriff Diktatur bedeutet nichts anderes als eine durch nichts beschränkte, durch keine Gesetze und absolut keine Regeln eingeengte, sich unmittelbar auf Gewalt stützende Macht. Nichts anderes als das bedeutet der Begriff Diktatur […]. Weiter, in dem von uns angeführten Beispiel sehen wir die Diktatur eben des Volkes, denn das Volk, die formlose Masse der Bevölkerung, die sich an der betreffenden Stelle, zufällig versammelt hat, tritt selber und unmittelbar auf den Schauplatz, hält selber Gericht, wendet die Macht an und schafft ein neues revolutionäres Recht. Schließlich ist das die Diktatur eben des revolutionären Volkes.“
Lenin, Geschichtliches zur Frage der Diktatur, Lenin Werke Bd. 31, S. 345.

  Im Kontext der Eroberung der Macht ist das zu verstehen als eine klare Absage an eine bürgerliche Gesetzlichkeit. Lenin macht andererseits klar, dass die Befolgung und Durchsetzung revolutionärer Gesetzlichkeit unabdingbar für den sozialistischen Aufbau ist. Die Bedeutung und Entwicklung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist im Kontext der unterschiedlichen Phasen des sozialistischen Aufbaus zu untersuchen.

Arbeitsschritte[Bearbeiten]

Letztlich können die Fragen, die dieser Dissens aufwirft, nicht losgelöst von anderen Fragen zur Organisation der Arbeitermacht sein. Die Rolle der Räte, ihr Verhältnis zur kommunistischen Partei etc. hängen notwendigerweise zusammen.   Zunächst muss es darum gehen, die historischen Erfahrungen der Organisation der Arbeitermacht genau zu untersuchen. Eine hervorgehobene Rolle für uns nehmen dabei die Erfahrungen der Sowjetunion und der DDR ein, da sie für den Dissens innerhalb der kommunistischen Weltbewegung und innerhalb der Bewegung Deutschlands entscheidend sind. Wie ist die Arbeitermacht organisiert? Welche Befugnisse haben die unterschiedlichen Organe und wie greifen sie ineinander, was ist ihr politischer Charakter? Inwiefern konnte eine Stellvertretermentalität überwunden werden, konnten die Arbeitermassen direkt an der Ausübung der Macht beteiligt werden? Wie wurde die Arbeitermacht gegen ihre Feinde gesichert? In welchem Kontext stehen Zwangs- und Gewaltmaßnahmen, waren sie Teil des revolutionären Charakters des Arbeiterstaates oder haben sie diesen untergraben? Gab es Formen von Willkürhandlungen oder Machtmissbrauch, wodurch wurden sie hervorgerufen, wie wurden sie bekämpft?   Welche der historischen Erfahrungen, auch anderer sozialistischer Länder, sind verallgemeinerbar? Im Kontext mit den Grundannahmen muss aus der historischen Erfahrung ein klares Verständnis von Gewalt, Zwang, Autorität, Demokratie etc. innerhalb der Diktatur des Proletariats erarbeitet werden. Inwiefern unterscheidet sich die Gewalt und Autorität im Sozialismus von der im Kapitalismus? Welche Form muss die Arbeitermacht haben, um ihrem Inhalt als Diktatur der Arbeiterklasse möglichst gerecht zu werden? Können wir überhaupt konkrete Aussagen über einen zukünftigen Sozialismus in dieser Hinsicht treffen?   Zuletzt müssen die aktuellen Bedingungen untersucht werden. Inwiefern verändern erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten und die aktuelle Klassenzusammensetzung mögliche Formen der Arbeiterdemokratie.

Unsere Behauptungen[Bearbeiten]

In den programmatischen Thesen schreiben wir in diesem Zusammenhang:  

„Diktatur des Proletariats bedeutet, dass die Arbeiterklasse sich gemeinsam mit den ihr verbündeten Schichten, z.B. Kleinbauern und kleine Selbstständige, Organe der politischen Herrschaft, der Verwaltung der Produktion und des gesellschaftlichen Lebens und schließlich auch Organe der politischen und militärischen Verteidigung der Revolution schafft. Während sie eine Diktatur gegen die Feinde der neuen Ordnung ist und alle Versuche zur Wiedererrichtung der Ausbeuterordnung konsequent bekämpft und unterdrückt, stellt sie für die breiten Volksmassen die umfassendste Demokratie dar. Denn auch wenn die kommunistische Partei auch im Sozialismus noch ihre ideologisch und politisch führende Rolle wahrnehmen und erkämpfen muss, liegt die Machtausübung in den Händen der Massen.“

„Der antikommunistische Kampfbegriff des ‚Stalinismus‘, der von bürgerlichen Strömungen, aber auch von Trotzkisten verwendet wird, um den realen Sozialismus zu diffamieren, ist unwissenschaftlich und zu bekämpfen.“

  Die Form der Organe der politischen Herrschaft, der Mechanismus zur Machtausübung der Massen müssen aus den historischen Erfahrungen abgeleitet, konkreter beschrieben werden.

Literatur[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Gossweiler (2000).