Der Staat als Subjekt (Staatsableitungsdebatte)

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Worum geht es? Welche Positionen/Thesen gibt es? Und wer vertritt sie?[Bearbeiten]

In Westdeutschland entflammte nach 1968 eine Debatte über eine materialistische Staatstheorie, die ihren Ausgangspunkt in einer Kritik am sozialdemokratischen Staatsverständnis hatte. Das ursprüngliche Ziel dieser Debatte war es, revisionistische Theorien des Staates zu widerlegen, zu begründen, warum diese Theorien in der Vorstellung eines Sozialstaates münden und warum diese Vorstellung illusorisch ist, und letztendlich aufbauend auf der Kritik der politischen Ökonomie von Marx eine materialistische Staatstheorie auszuarbeiten.

Geschichte[Bearbeiten]

Begonnen wurde die Debatte 1970 von Wolfgang Müller und Christel Neusüß durch ihren Aufsatz „Die Sozialstaatsillusion und der Widerspruch von Kapital und Arbeit“ in der Zeitschrift Sozialistische Politik (SoPo). Sie konstatierten, dass die Voraussetzung aller revisionistischen Strategie und Praxis die falsche „Auffassung des Staates als einer gegenüber den Widersprüchen in der Gesellschaft mehr oder weniger selbstständigen Institution“ sei: Der Staat werde verstanden als ein „geheiligtes Gefäß“, welches wahlweise mit kapitalistischem oder sozialistischem Inhalt gefüllt werden könne. Die darauf aufbauende Strategie erhebe daher den Staat zum Subjekt und zum Instrument gesellschaftlicher Veränderung. Dem setzten sie mit Marx entgegen, dass der Staat die Zusammenfassung der bürgerlichen Gesellschaft und nur auf der Grundlage dieser Gesellschaft mitsamt ihren Widersprüchen zu verstehen sei. In ihrem Text warfen sie drei grundlegende Fragen auf:

  1. Welche Eingriffe in den kapitalistischen Produktionsprozess können von staatlicher Seite vorgenommen werden und wie wirken diese Eingriffe?
  2. Warum sondert sich der Staat notwendigerweise vom Kapital ab, warum besitzt er also eine „besondere Existenz neben und außer der bürgerlichen Gesellschaft“ obwohl er „aber weiter Nichts [ist] als die Form der Organisation, welche sich die Bourgeois sowohl nach Außen als nach innen hin zur gegenseitigen Garantie ihres Eigentums und ihrer Interessen notwendig geben“ [1]?
  3. Wie entsteht falsches Bewusstsein über den Staat und wie lässt es sich auflösen?

Thesen und Positionen[Bearbeiten]

Die unterschiedlichen Standpunkte in der Debatte lassen sich hier nicht umfassend darstellen. Entscheidend ist, dass in den nach Müller/Neusüß folgenden Beiträgen der Fokus verstärkt auf Versuche gerichtet wurde, den Staat positiv zu bestimmen, indem seine Notwendigkeit aus den grundlegenden Kategorien der Marxschen Kritik der politischen Ökonomie abgeleitet werden sollte. Zwei Linien der Argumentation haben sich bis heute erhalten.

Gegenstandpunkt[Bearbeiten]

Die erste Position schließt an einen Ansatz von Sybille von Flatow und Freerk Huisken an, den diese in einer Antwort auf Müller und Neusüß formulierten. Ihr Ableitungspunkt ist die einfache Warenzirkulation, in welcher die Warenbesitzer sich wechselseitig als Privateigentümer anerkennen und auf der „Freiheit, Eigentum, Gleichheit und Bentham“ [2] herrschen. Die Autoren stellen klar, dass Freiheit und Gleichheit nur bezogen auf die formelle Tauschbeziehung gelten und dass sie bezogen auf die ökonomischen Verhältnisse im Ganzen somit nur Schein sind, welcher den Inhalt der Klassenbeziehung verdeckt. Nichtsdestotrotz wird eben diese Oberfläche der bürgerlichen Gesellschaft bei ihnen zum Ausgangspunkt, um das Wesen des bürgerlichen Staates zu erklären. An dieser Oberfläche scheinen alle drei Revenuequellen Arbeit, Boden und Kapital gleichermaßen Quelle von Wert zu sein. Flatow und Huisken sehen nun drei gemeinsame, jeweils besondere Interessen bei allen Privateigentümern, unabhängig davon, welches deren jeweilige Revenuequelle ist: Die Erhaltung der Revenue, eine möglichst hohe Revenue und der kontinuierliche Fluss der Revenue. Daraus schlussfolgern sie, dass Schutz und Sicherung des Privateigentums, die Sicherung des Wirtschaftswachstums und ein krisenfreies Funktionieren der Wirtschaft jeweils allgemeine Interessen der Privateigentümer sind, wozu das vierte Interesse an gleichen Konkurrenzvoraussetzungen hinzutritt. Weil die Privateigentümer aber in der Verfolgung ihrer besonderen Interessen nicht die allgemeinen Interessen durchsetzen können, bedarf es, so Flatow und Huisken, des Staates:

„Das besondere Dasein des Staates neben und außer der Gesellschaft der konkurrierenden Privaten – jetzt nicht mehr nur als Möglichkeit, sondern als Notwendigkeit – ist das Resultat dieses Widerspruchs zwischen besonderem und allgemeinem Interesse in seinen verschiedenen Existenzweisen. Der Staat verkörpert die Loslösung der allgemeinen Interessen aus der Sphäre der Privaten und ihre Verwaltung in der Sphäre des Staates. Mit der Besonderung des Staates werden die allgemeinen Interessen zu seinen besonderen, deren Verwaltung allein ihm obliegt. [3]


Die am weitesten verbreitete inhaltliche Fortführung dieser Position findet sich heute u.a. beim Gegenstandpunkt (GSP) (zu dem auch Huisken zu zählen ist). Fertig ausformuliert und in den Reihen des GSP kanonisiert wurde sie von Karl Held in „Der bürgerliche Staat“, und zwar mit einer selbstsicheren Abgeschlossenheit: „Die vorliegende Analyse unterscheidet sich erheblich von den Schriften, die seit einem Jahrzehnt als Beitrag zur ‚Staatsableitungsdebatte‘ erscheinen. Sie ist nämlich die Staatsableitung (...)“. In dieser Analyse wird aus der „Besonderung des Staates“ letztendlich der „Staat als Subjekt“ (was insofern bemerkenswert ist, als dass eben diese Sichtweise von Müller und Neusüß heftig kritisiert wurde):

„Der bürgerliche Staat ist die politische Gewalt der kapitalistischen Gesellschaft. Er unterwirft die Agenten der kapitalistischen Produktionsweise unter Absehung von allen natürlichen und gesellschaftlichen Unterschieden seiner Herrschaft und gewährt ihnen damit die Verfolgung ihrer gegensätzlichen Sonderinteressen: Gleichheit und Freiheit. Er verpflichtet sie, die ökonomische Konkurrenz unter Respektierung des Privateigentums abzuwickeln: jeder wird gezwungen, die ausschließende Verfügung über den Reichtum der Gesellschaft anzuerkennen und zum Prinzip seines ökonomischen Handelns zu machen. Weil die Mitglieder der kapitalistischen Gesellschaft in der Verfolgung ihres individuellen Nutzens die Schädigung der anderen betreiben, sind sie auf eine Macht angewiesen, die getrennt vom ökonomischen Leben die Anerkennung von Eigentum und Person garantiert.[4]

Der Staat hält hier nicht nur die Rahmenbedingungen der kapitalistischen Reproduktion aufrecht, er wird zum eigenständigen Subjekt:

„Der souveräne Staat ist eine von den Bürgern getrennte, selbständige Instanz, die mit keinem besonderen Interesse identisch ist und gerade und nur deswegen von allen anerkannte Gewalt ist, weil er sein Interesse, das Allgemeinwohl, gegen die Privatsubjekte durchsetzt.[5]

„In der Unterordnung aller Aufgaben, um deren Erfüllung willen er sich als politisches Subjekt der Ökonomie betätigt, unter das Kriterium des wirtschaftlichen Wachstums, in der Relativierung aller Funktionen entsprechend dieser Zielsetzung der Wirtschaftspolitik fällt der Grund des bürgerlichen Staates – die freie Konkurrenz – unmittelbar zusammen mit seinem Zweck: er ist bewußter Agent des Inhalts der Konkurrenz, die bekanntlich nicht die Individuen, sondern das Kapital in Freiheit setzt.[6]


Der Klassencharakter des Staates besteht daher beim GSP auch zuallererst darin, dass er die Individuen gleichermaßen unterwirft:

„Auch ohne Betrachtung der Ökonomie, der Produktionsweise, welche der Staat mit seiner Gewalt am Laufen hält, steht fest, daß er Klassenstaat ist: Durch die gleiche Unterwerfung aller garantiert er den Fortbestand aller kleinen und großen Unterschiede – es ist also auch keine Frage, wie der Nutzen aussieht, den die verschiedenen Agenten der kapitalistischen Produktionsweise von ihm haben. [7]

Der Staat wird dadurch wesentlich (und nicht nur oberflächlich) zu einem neutralen Subjekt, welches die äußeren Bedingungen der Konkurrenz organisiert und diese Bedingungen den Warenbesitzern unterschiedslos aufzwingt. Dies ist auf eine Gemeinsamkeit vieler (wenn auch nicht aller) „Staatsableitungs“-Versuche zurückzuführen: Statt die politische Gestalt der Gesellschaft in den Produktionsverhältnissen als Ganzem zu suchen, wird versucht, den Staat aus der losgelösten Zirkulationssphäre des Kapitals zu erklären. Dies führt dazu, dass der Staat nicht in einem inneren Zusammenhang mit den Klassen, sondern losgelöst ihnen gegenübersteht.

Im Umfeld der Linkspartei[Bearbeiten]

Eine zweite Fortsetzung der Staatsableitungsdebatte findet sich im akademisch-theoretischen Umfeld der Linkspartei und der Rosa Luxemburg Stiftung. Die Vertreterinnen haben erstens zumeist einen positiven Bezug auf den sowjetischen Rechtstheoretiker Eugen Paschukanis, versuchen sich zweitens in Anlehnung an Marx‘ Wertformanalyse an einer Formanalyse des Staates und sind drittens bemüht, Nicos Poulantzas (der den verschiedenen Staatsableitungen ablehnend gegenüberstand, s.u.) mit dieser Formanalyse in Einklang zu bringen. Die Texte sind relativ komplex und bedürfen einer genaueren Auseinandersetzung. Ihnen gemein ist, dass sie entweder keine strategischen Konsequenzen ziehen, diese sehr allgemein bleiben oder aber transformatorischen Charakter besitzen. Es stellt sich daher die Frage, ob dies bereits im grundsätzlichen Ansatz angelegt ist, oder ob sich dieser konstruktiv für eine revolutionäre Theorie weiterentwickeln lässt. Die Ursprungsfrage dieser Staatskritik wurde von Eugen Paschukanis folgendermaßen formuliert:

„Warum bleibt Klassenherrschaft nicht das, was sie ist, d.h. die faktische Unterwerfung eines Teiles der Bevölkerung unter die andere? Warum nimmt sie die Form einer offiziellen staatlichen Herrschaft an, oder – was dasselbe ist – warum wird der Apparat des staatlichen Zwangs nicht als privater Apparat der herrschenden Klasse geschaffen, warum spaltet er sich von der letzteren ab und nimmt die Form eines unpersönlichen, von der Gesellschaft losgelösten Apparats der öffentlichen Macht an?“

Die Antwort von Paschukanis geht wiederum auf die von Marx im Kapital dargestellte wechselseitige Anerkennung als Privateigentümer zurück: Der Warentausch bedingt, dass die Wareneigentümer sich als Rechtssubjekte anerkennen müssen; und nur eine von ihnen getrennte Instanz (der Staat) kann sicherstellen, dass die Rechtssubjekte solche bleiben, dass also ihre formale Freiheit und Gleichheit gewahrt bleibt: „Die Begründung des Rechts als Form in seiner Trennung von den übrigen gesellschaftlichen Verhältnissen ergibt sich also aus den strukturellen Bedingungen des Warentauschs (...)“ [8] Die Formbestimmung des Staates soll hier beispielhaft ebenfalls von Hirsch und Kannankulam übernommen werden:

„Die Eigentümlichkeit der Klassenverhältnisse liegt darin, dass die untereinander in einem Konkurrenzverhältnis stehenden KapitalbesitzerInnen einer formell freien und ebenfalls konkurrierenden LohnarbeiterInnenschaft gegenüber stehen. Aus der Eigenheit dieses Klassen- und Ausbeutungsverhältnisses folgt, dass seine Reproduktion, d.h. die Stabilität und die Entwicklung der Gesellschaft als kapitalistische nur dann gewährleistet ist, wenn die physische Gewalt in einer besonderen, von den sozialen Klassen formell getrennten Apparatur zentralisiert ist. Dies ist eine grundlegende Bestimmung für die durch das Wertgesetz regulierte ökonomische Reproduktion: ökonomische und politische Herrschaft müssen auseinander treten. Damit ist die charakteristische Form des Politischen unter kapitalistischen Bedingungen bezeichnet. Sie resultiert nicht einfach aus der Warenzirkulation, sondern aus dem Gesamtzusammenhang von Ausbeutung und Aneignung. […] Es war ein Missverständnis, innerhalb der Staatsableitungsdebatte zu meinen, bereits eine fertige Staatstheorie vorgelegt zu haben. Mit der Herausbildung der Besonderung des Politischen vom Ökonomischen ist nur ein erster, wenn auch grundlegender Schritt zur Formulierung einer solchen Theorie geleistet [9]

Der Anspruch dieser Position ist also viel weniger weitreichend als der vom GSP, allerdings geht sie auch nur wenig über Marx und Engels hinaus.

Poulantzas‘ Kritik an der Staatsableitung[Bearbeiten]

Nicos Poulantzas stand den Versuchen, die Grundlagen des Staates „in der Sphäre der Zirkulation des Kapitals und in der ‚Verallgemeinerung‘ der Warenbeziehungen zu suchen“ [10] ablehnend gegenüber. Seine Kritik trifft vor allem auf die GSP-Linie zu:

„Diese bürgerliche Gesellschaft würde sich selbst darstellen als vertraglich geregelte Assoziation von individualisierten Rechtssubjekten; die Trennung zwischen bürgerlicher Gesellschaft und Staat wird dabei reduziert auf einen der Warenbeziehungen immanenten ideologischen Mechanismus, auf die Fetischisierung-Verdinglichung des Staates ausgehend von dem berühmten Warenfetischismus [11]

„Diese Problematik stellt aber einen Rückfall dar in eine ziemlich traditionelle Konzeption des Kapitals als abstrakter Einheit mit einer immanenten Logik […] Entweder fällt man […] in die Sphäre des Austausches und der Zirkulation des Kapitals zurück […]. Oder man versucht, diese Besonderheiten und die historischen Veränderungen des Staates aus seinen ökonomischen Funktionen für die erweiterte Akkumulation des Kapitals abzuleiten [12]

Der Grund, warum trotzdem versucht wird, Poulantzas mit einer Staatsableitung in Einklang zu bringen ist wohl, dass seine Staatstheorie einerseits die klassischen reformistischen Fehlkonzeptionen umschifft, auf der anderen Seite aber selbst absolut offen für reformistische Auslegungen ist. Er schlug vor, den Staat als „soziales Verhältnis“ mit einer ihm eigenen Materialität zu begreifen. Damit ist gemeint,

„[…] dass der Staat, in diesem Fall der kapitalistische Staat, nicht als ein in sich abgeschlossenes Wesen begriffen werden darf, sondern, wie auch das ‚Kapital‘, als ein Verhältnis, genauer als die materielle Verdichtung eines Kräfteverhältnisses zwischen Klassen und Klassenfraktionen, das sich im Staat immer in spezifischer Form ausdrückt.[…] Wenn man den Staat so begreift, vermeidet man die Sackgassen des ewigen Pseudodilemmas der Diskussion zwischen der Konzeption des Staates als einer Sache bzw. einem Instrument und der Konzeption des Staates als einem Subjekt. Der Staat als Sache: Dies ist eine alte instrumentalistische Konzeption vom Staat als einem passiven, wenn nicht sogar neutralen Werkzeug, das von einer einzigen Klasse oder Fraktion total manipuliert wird. In diesem Fall gesteht man dem Staat keinerlei Autonomie zu. Der Staat als Subjekt: Hier wird die absolut gesetzte Autonomie des Staates durch seinen Willen als Vernunftinstanz der bürgerlichen Gesellschaft begründet. [13]

Seine Abgrenzung richtete sich damit sowohl gegen die Ableitungstheorien als auch gegen die Stamokap-Theorie der KPF (wie sie ähnlich auch in der DKP vertreten wurde). Die strategischen Schlussfolgerungen, die Poulantzas zog, liefen auf einen „demokratischen Weg zum Sozialismus“ und eine „radikale Transformation des Staates“ hinaus und bedeuteten inhaltlich, dass Poulantzas zwar gewisse Positionen des Eurokommunismus verwarf, wie z.B. die einfache Übernahme der Macht auf parlamentarischem Weg oder die systematische Unterschätzung der repressiven Funktionen des Staates, aber andere teilte, wie z.B. die Verwerfung der Diktatur des Proletariats. Während hier also einerseits ein tiefer Dissens mit den Grundannahmen vorliegt, müssen wir auf der anderen Seite auch hier wieder herausarbeiten, was man zur Weiterentwicklung einer revolutionären Theorie von Poulantzas lernen kann.

Bezug zu den Grundannahmen[Bearbeiten]

  • Die Versuche der Staatsableitung stehen in der Regel im Widerspruch zu der Annahme, dass der Staat nur aus der Gesamtheit der Produktionsverhältnisse heraus zu verstehen ist, dass die Produktionsverhältnisse die reale Basis des Staates darstellen.
  • Die Formanalyse des Staates schließt an die Erkenntnis an, dass der Staat eine „besondere Repressionsgewalt“ ist.
  • Poulantzas kritisierte die einseitige Interpretation des Staates als Instrument/Maschine, die auf entsprechende Formulierungen bei Marx und Engels zurückgeht. Er stand der Diktatur des Proletariats als Übergangsform zum Kommunismus und dem Konzept von Basis und Überbau zunehmend ablehnend gegenüber.

Klärung / Arbeit mit dem Dissens[Bearbeiten]

Welche theoretischen Fragen müssen beantwortet werden?[Bearbeiten]

Wo liegen die grundsätzlichen Probleme bei den unterschiedlichen Versuchen einer Staatsableitung? Wie sieht Poulantzas Staatstheorie aus?

Welche empirischen Untersuchungen sind notwendig?[Bearbeiten]

Welches Staatsverständnis ist heutzutage vorherrschend, insbesondere in der Arbeiterklasse?

Gibt es Überschneidungen mit anderen AGen?[Bearbeiten]

Auf der Linie Poulantzas – Stamokap gibts eine Überschneidung mit der AG Politische Ökonomie des Imperialismus.

Bezug zu den Programmatischen Thesen[Bearbeiten]

In den Programmatischen Thesen vertreten wir, dass die bürgerliche, kapitalistische Gesellschaft von tiefen unversöhnlichen Widersprüchen (zwischen Arbeiterklasse und Bourgeoisie, sowie innerhalb der Kapitalistenklasse) durchzogen ist.

„Weil die bürgerliche Gesellschaft auf Klassengegensätzen beruht, bedarf sie notwendigerweise des Staates, der diese Gegensätze unter Kontrolle hält und ihre Austragung in geregelte Bahnen lenkt. Der bürgerliche Staat ist Ausdruck der Unversöhnlichkeit der Klasseninteressen miteinander. Innerhalb dieses unversöhnlichen Gegensatzes setzt er die Interessen der Kapitalistenklasse als Ganzer durch, indem er ihr möglichst gute Bedingungen für die Anhäufung ihres Kapitals bietet. Deshalb ist der bürgerliche Staat nichts anderes als die politische Herrschaft der Bourgeoisie, ideeller Gesamtkapitalist.“
Kommunistische Organisation: Programmatische Thesen, Berlin 2018, S. 7-8.

Somit ist er „eine „Maschine zur Niederhaltung der unterdrückten, ausgebeuteten Klasse“. (Engels, MEW 21, S. 170f.)

Zum Aufbau des Sozialismus/Kommunismus:

„Voraussetzung für den Aufbau des Sozialismus ist die sozialistische Revolution: die Eroberung der Staatsmacht durch die Arbeiterklasse, die Zerstörung der bürgerlichen Machtstrukturen und die Errichtung der Diktatur des Proletariats.“
Kommunistische Organisation: Programmatische Thesen, Berlin 2018, S. 22.

Das bedeutet:

„[…], dass die Arbeiterklasse sich gemeinsam mit den ihr verbündeten Schichten, z.B. Kleinbauern und kleine Selbstständige, Organe der politischen Herrschaft, der Verwaltung der Produktion und des gesellschaftlichen Leben und schließlich auch Organe der politischen und militärischen Verteidigung der Revolution schafft.“
Kommunistische Organisation: Programmatische Thesen, Berlin 2018, S.19.

Damit läge „[…] die Machtausübung in den Händen der Massen.“ [14] und weiterhin:

„Durch gesellschaftliche Planung der Produktion und Verteilung und unter gesellschaftlicher Kontrolle werden so die materiellen und kulturellen Grundlagen für die klassenlose Gesellschaft, den Kommunismus geschaffen.“
Kommunistische Organisation: Programmatische Thesen, Berlin 2018, S.20.


Literatur/Quellen[Bearbeiten]

  • Held, Karl: Der bürgerliche Staat, URL: https://de.gegenstandpunkt.com/publikationen/buchangebot/buergerliche-staat (29.12.2018).
  • Hirsch, Joachim / Kannankulam, John : Poulantzas und Formanalyse, in: Poulantzas lesen (2006), S. 65-81.
  • Müller, Wolfgang / Christel Neusüß: Die Sozialstaatsillusion und der Widerspruch von Kapital und Arbeit, in: Sozialistische Politik, 6/7 (1971), S.7-70.
  • Paschukanis/ Eugen : Allgemeine Rechtslehre und Marxismus, Freiburg 2003.
  • Poulantzas, Nicos : Staatstheorie, Hamburg 2002.
  • von Flatow, Sybille / Huisken, Freerk: Zum Problem der Ableitung des bürgerlichen Staates, in: Prokla, 7 (1973), S. 83 -153.
  • Spanidis, Thanasis: Standpunkt gegen den Marxismus, in: Kommunistische Organisation, 2017, URL: https://kommunistische.org/diskussion/standpunkt-gegen-den-marxismus/ (2.1.2019)

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Marx, Karl/Engels, Friedrich: Deutsche Ideologie, in: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hrsg.): Marx-Engels-Werke (MEW) Bd. 3, Berlin/DDR 1962, S. 62
  2. Marx, Karl, Das Kapital I, in:Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hrsg.): Marx-Engels-Werke (MEW) Bd. 23, Berlin/DDR 1962, S. 189
  3. von Flatow, Sybille / Huisken, Freerk: Zum Problem der Ableitung des bürgerlichen Staates, in: Prokla, 7 (1973), S. 121
  4. Held, Karl: Der bürgerliche Staat
  5. Held, Karl: Der bürgerliche Staat
  6. Held, Karl: Der bürgerliche Staat
  7. Held, Karl: Der bürgerliche Staat, URL: https://de.gegenstandpunkt.com/publikationen/buchangebot/buergerliche-staat (29.12.2018)
  8. Hirsch/ Kannankulam: Poulantzas und Formanalyse, in: Poulantzas lesen, S.75.
  9. Hirsch/ Kannankulam: Poulantzas und Formanalyse, in: Poulantzas lesen, S.76f.
  10. Poulantzas, Nicos: Staatstheorie, Hamburg 2002, S.77.
  11. Poulantzas, Nicos: Staatstheorie, Hamburg 2002, S.77.
  12. Poulantzas, Nicos: Staatstheorie, Hamburg 2002, S.79.
  13. Poulantzas, Nicos: Staatstheorie, Hamburg 2002, S.159f.
  14. Kommunistische Organisation, Programmatische Thesen, S.19.